Immobilien

Gehören Immobilien zum Nachlass, entstehen häufig komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragen. Gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind, führt die Aufteilung einer Liegenschaft oft zu Konflikten. Ich unterstütze Sie dabei, rechtliche Möglichkeiten zu prüfen und eine Lösung zu finden, die Ihre Interessen wahrt. Durch meine langjährige Erfahrung im Erbrecht weiß ich, welche Herausforderungen bei geerbten Immobilien besonders häufig auftreten.

Was passiert mit einer Immobilie im Erbfall?

Mit dem Erbfall geht die Immobilie auf die Erb:innen über. Sind mehrere Personen erbberechtigt, entsteht häufig eine Erbengemeinschaft, die gemeinsam über die Nutzung, Verwaltung oder Verwertung der Liegenschaft entscheiden muss.

Wie wird eine geerbte Immobilie aufgeteilt?

Die Aufteilung hängt von den individuellen Verhältnissen und den Wünschen der Beteiligten ab. Möglich sind etwa die Übernahme durch eine Person gegen Ausgleichszahlung, der gemeinsame Erhalt der Immobilie oder ein Verkauf. Ich prüfe gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Was tun, wenn sich die Erben nicht einigen?

Gerade bei Immobilien kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten über Verkauf, Nutzung oder den Wert der Liegenschaft. Ich vertrete Ihre Interessen sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch vor Gericht und begleite Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Kann eine Immobilie von mehreren Personen gemeinsam geerbt werden?

Ja, in diesem Fall entsteht eine Erbengemeinschaft, die gemeinsam über die Immobilie entscheidet.

Nein, ein Verkauf ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Je nach Situation kommen auch andere Lösungen infrage.

Der Wert kann beispielsweise durch ein Sachverständigengutachten oder eine Bewertung festgestellt werden.

Sobald Fragen zur Aufteilung, Nutzung oder Verwertung einer geerbten Immobilie entstehen oder Konflikte zwischen den Erben absehbar sind.

Mag. Marcus Marakovics
Mag. Marcus Marakovics

Ich bin Ihr kompetenter Rechtsanwalt für Erbrecht in 1090 Wien und unterstütze Privatpersonen bei Testamenten, Pflichtteilsansprüchen, Verlassenschaften und Erbstreitigkeiten. Ich vertrete Sie sowohl vor den zuständigen Gerichten als auch in aussergerichtlichen Verhandlungen und bin bei dringenden Fragen schnell erreichbar, auch über kurzfristige Online-Termine.

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Erbrechtliche Konflikte entstehen oft plötzlich und führen schnell zu Unsicherheit, Streit oder finanziellen Problemen innerhalb der Familie. Gerade in dieser Situation ist anwaltliche Vertretung ratsam, weil frühe Entscheidungen große Auswirkungen auf Pflichtteilsansprüche, Immobilien und Verlassenschaften haben können. Im Erstgespräch analysiere ich Ihre Situation, erkläre die rechtliche Ausgangslage verständlich und bespreche mit Ihnen die sinnvollsten nächsten Schritte.

Mag. Marcus Marakovics